"Kleines Fest im Großen Garten"
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Weshalb ist eine Personalisierung der Eintrittskarten eingeführt worden?
Bei besonders beliebten Veranstaltungen kommt es immer wieder zum Wiederverkauf von Eintrittskarten zu überteuerten Preisen - so auch bei unserem "Kleinen Fest". Ein Verkauf zu einem höheren Preis ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei der Kartenbestellung anerkannt haben, nicht gestattet. Trotz dieser eindeutigen und vertraglich verbindlichen Regelung gibt es leider immer wieder Verstöße durch unlautere Geschäftemacher, die Eintrittskarten z.B .in anonymisierten Auktionen zu Höchstpreisen versteigern. Die Personalisierung der Karten ist ein Mittel, um gegen diese unrechtmäßigen Verkäufe vorgehen zu können.
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Was bedeutet die Personalisierung der Eintrittskarte?
Über den auf der Karte befindlichen Code und die namentliche Nennung des Bestellers, können ausschließlich im Falle eines unerlaubten Weiterverkaufs zu einem höheren Preis, die Daten des ursprünglichen Käufers der Karte ermittelt werden. Alle Daten werden automatisch Ende August 2023 gelöscht.
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Kann ich meine Karten an Freunde und Bekannte weitergeben?
Ja! Sie können Ihre erworbenen Karten an Freunde und Bekannte verschenken oder zum auf der Eintrittskarte angegebenen Preis weitergeben. Sie dürfen für die Eintrittskarte jedoch nicht mehr als den angegebenen Preis berechnen.
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Muss der Besteller der Eintrittskarten sich beim Einlass ausweisen?
Müssen alle Personen einer Bestellung zusammen den Einlass passieren?
Nein! Beim Einlass wird ausschließlich die Gültigkeit der Eintrittskarte und ggf. der Ermäßigungsausweis kontrolliert. Der namentlich auf der Eintrittskarte genannte Besteller muss beim Einlass nicht anwesend sein.
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Was passiert, wenn der auf der Karte befindliche Code und der Käufername überklebt wird, durchgestrichen ist, oder auf andere Weise unlesbar gemacht wurde?
In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos Ihre Gültigkeit.